§10 Besondere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei SaaS-Verträgen

  1. Die Herstellung einer Datenverbindung zwischen den zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen des   Auftraggebers und dem vom Auftragnehmer definierten Datenübergabepunkt übernimmt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Datenübergabepunkt neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Auftragnehmer zu ermöglichen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
  2. Im Rahmen des SaaS-Vertrages ist die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers davon abhängig, dass die vom Auftraggeber eingesetzte Hard- und Software einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc. den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Auftraggeber zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Der Auftraggeber wird die ihm vom Auftragnehmer überlassene Software und nachfolgende Updates, soweit nötig, auf jedem Arbeitsplatzrechner installieren, von dem aus er berechtigterweise auf die Software zugreifen will. Im Übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Auftraggebers. Der Auftragnehmer bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.
  3. Im Rahmen des SaaS-Service ist der Auftraggeber verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Weiter ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Der Auftraggeber wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste, soweit erforderlich, selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.