§18 Änderung dieser AGB

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB, damit verbundene Leistungsbeschreibungen und Preise jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Diese neuen AGB werden rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft treten sollen, schriftlich bekanntgegeben. Hat der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art‚ der Übermittlung es dem Auftraggeber erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Widerspricht der Kunde Änderungen nicht spätestens vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg, gelten diese als angenommen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch erhebt. Der Auftragnehmer wird den Kunden in dem Mitteilungsschreiben auf die Bedeutung seines Schweigens und den Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen hinweisen. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort.