§19 Recht und Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
  2. Die vertragliche Beziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).