1. Der Auftragnehmer haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder dem TKG.
  2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt, soweit er eine Garantie für eine Eigenschaft der Sache übernommen hat oder bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.
  3. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht).
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes. Dies gilt insbesondere auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
  5. Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder -beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  6. Eine darüberhinausgehende Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen.
  7. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  8. Für den Fall, dass SaaS-Leistungen des Auftragnehmers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Auftraggebers in Anspruch genommen werden, haftet der Auftraggeber für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang seines Auftrags zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls.
  9. Der Auftragnehmer ist bei SaaS- Leistungen zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Auftragnehmer davon in Kenntnis setzen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
  10. Im Falle von höherer Gewalt, wie z.B. bei Krieg, Terrorismus, Unruhen, Feuer, Überflutungen, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, für die der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist, wie z.B. Streiks, öffentlich angeordneter Lockdown, Betriebsstörungen, Mangel an Energie und Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, unzureichende Lieferungen von vorgeschalteten Dienstleistern, Störung von Gateways durch TK-Netze, die nicht in der Verfügungsgewalt des Auftragnehmers stehen, ist der Auftragnehmer von der Leistungserbringung befreit, solange und soweit hierdurch verursachte Leistungsbehinderungen bestehen. Alle Fälle höherer Gewalt berechtigen den Auftragsnehmer insbesondere zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen, ohne dass dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadenersatzanspruch zu gewähren ist.